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SVK ASF ATF | Schweizerischer Verband für Kältetechnik

Dieses Dokument liefert Informationen für Anlagenbetreiber zur sorgfältigen Auswahl von Kältemitteln für ihre Kühlsysteme. Es hebt die Kritik an synthetischen Kältemitteln hervor, die Gründe für strengere Vorschriften, die potenziellen Auswirkungen von Einschränkungen und Empfehlungen für Anlagenbetreiber, die in naher Zukunft Kühlsysteme beschaffen, renovieren oder ersetzen müssen. Die Informationen werden vom Schweizerischen Verband für Kältetechnik (SVK) bereitgestellt.

 

Bedeutung der Kältemittelauswahl

Kältemittel sind der „Treibstoff“ von Kühlsystemen. In den letzten Jahrzehnten kamen häufig synthetische Kältemittel aufgrund ihrer günstigen thermodynamischen Eigenschaften zum Einsatz. Allerdings bergen diese Kältemittel auch bestimmte Umwelt- und Klimarisiken. Es ist zu erwarten, dass der Einsatz von synthetischen Kältemitteln in naher Zukunft erheblich eingeschränkt wird. Dieses Informationsblatt erläutert, warum synthetische Kältemittel in der Kritik stehen, diskutiert die möglichen Auswirkungen einer Beschränkung dieser Substanzen auf Endkunden und gibt Empfehlungen für Anlagenbetreiber, die in naher Zukunft Kühlsysteme beschaffen, renovieren oder ersetzen müssen.

 

Gründe für strengere Vorschriften

 

Der politische Druck gegen den Einsatz synthetischer Kältemittel nimmt europaweit aus zwei Hauptgründen zu:

 

  1. Klimaauswirkung: Viele synthetische Kältemittel haben ein hohes Treibhauspotenzial und tragen zur globalen Erwärmung bei.
  2. PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen): PFAS ist eine Stoffgruppe, die in verschiedenen Produkten verwendet wird, einschliesslich Kältemitteln. PFAS persistieren aufgrund ihrer chemischen Stabilität über Jahrzehnte in der Umwelt und stellen ein Risiko für Mensch und Umwelt dar. Die Entfernung aus Wasser und Boden gestaltet sich schwierig.

 

Gesetzliche Vorschriften

In der Europäischen Union (EU) ist der Einsatz fluorierten Treibhausgase, zu denen praktisch alle synthetischen Kältemittel gehören, durch die F-Gase-Verordnung geregelt. Die Herstellung, Vermarktung und Verwendung von PFAS wird in Europa durch die REACH-Verordnung kontrolliert. Beide Verordnungen befinden sich derzeit in Überarbeitung, und es ist sehr wahrscheinlich, dass der Einsatz von synthetischen Kältemitteln und PFAS stark eingeschränkt wird.

 

In der Schweiz haben die EU-Vorschriften keine rechtliche Wirkung. Stattdessen werden Beschränkungen für Kältemittel durch die ChemRRV (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung) geregelt. Die ChemRRV wird regelmässig unter Berücksichtigung der internationalen Rechtsentwicklung, wissenschaftlicher und technischer Entwicklungen überprüft und angepasst. Die Diskussion über die Fortschreibung der ChemRRV wird auch von den sich ändernden Rahmenbedingungen in der EU beeinflusst.

 

Mögliche Auswirkungen eines PFAS-Verbots

Ein Verbot von PFAS würde unter anderem folgende HFKW-Kältemittel, HFO-Kältemittel und deren Mischungen betreffen: R125, R-134a, R143a, R-404A, R-410A, R449A, R513A, R452A, R-1234yf und R-1234ze. Ein Verbot von PFAS wird voraussichtlich in wenigen Jahren in Kraft treten. Bestehende Anlagen können wahrscheinlich mit Übergangsfristen weiter betrieben werden. Ein solches Verbot kann jedoch zu einer Verknappung und Verteuerung dieser Kältemittel führen, was sich auf die Wartungs- und Unterhaltskosten auswirken würde.

 

Fazit gesetzliche Bestimmungen

Die genannten europäischen Verordnungen sind noch nicht endgültig überarbeitet, und die beteiligten Akteure verhandeln derzeit über die genauen Inhalte und Zeitpläne. Sowohl in der EU als auch in der Schweiz zeichnen sich jedoch bereits in naher Zukunft erhebliche Einschränkungen für den Einsatz synthetischer Kältemittel ab. Die genaue Ausgestaltung dieser Einschränkungen steht noch nicht fest.

Standpunkt und Empfehlungen des SVK

Es ist ein deutlicher Trend zu natürlichen Kältemitteln auf europäischer und globaler Ebene zu beobachten. Der SVK unterstützt diese Entwicklung im Allgemeinen. Der Verband setzt sich jedoch weiterhin dafür ein, dass Einschränkungen aus ökologischer, energetischer und sicherheitstechnischer Sicht vertretbar und wirtschaftlich tragbar sind. Die Entwicklungen werden sowohl vom SVK als auch von der Schweiz nur begrenzt beeinflusst.

Der SVK empfiehlt:

Natürliche Kältemittel werden langfristig zulässig und verfügbar sein. Dazu gehören R717 (Ammoniak), R744 (Kohlendioxid), R718 (Wasser), R729 (Luft), R290 (Propan), R1270 (Propen), R600a (Isobutan), R600 (Butan) und andere Kohlenwasserstoffe. Kühlsysteme, die natürliche Kältemittel verwenden, können langfristig ohne Einschränkungen betrieben werden.

Bei der Planung neuer Kühlsysteme ist zu beachten, dass Systeme mit synthetischen Kältemitteln derzeit unter bestimmten Bedingungen gebaut werden dürfen. Mittelfristig (10-20 Jahre) können jedoch Einschränkungen auftreten, z. B. aufgrund von Knappheit oder steigenden Kosten für Kältemittel auf dem Markt oder aufgrund von Nachfüllverboten auf europäischer Ebene. Es ist wichtig zu beachten, dass Kühlsysteme mit synthetischen Kältemitteln nicht auf natürliche Kältemittel umgerüstet werden können.